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Häufig gestellte Fragen

Bitte wende dich unter hm-kfz-gutachter@hotmail.com an uns, wenn du keine Antwort auf deine Frage findest.

Bei einem unverschuldeten Unfall entstehen Ihnen keine Kosten. Die Versicherung des Unfallverursachers übernimmt alle anfallenden Ausgaben. Sie müssen weder in Vorleistung gehen noch eine Rechtsschutzversicherung haben. Dies gilt sowohl für das Unfallgutachten als auch für die Unterstützung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht, der Sie bei der Schadenregulierung nach einem unverschuldeten Autounfall begleitet. Alle Kosten werden von der gegnerischen Versicherung getragen.



Wenn  Sie in einen unverschuldeten Unfall geraten sind, ist es notwendig den  Schadensersatzanspruch gegenüber dem Unfallgegner oder dessen  Versicherung vollständig geltend zu machen, indem man den Schaden exakt  ermittelt.


Im  Allgemeinen übernimmt bei einem unverschuldeten Unfall der  Unfallverursacher oder dessen Versicherung die Kosten eines  Kfz-Sachverständigen


Wer zahlt ein Unfallgutachten?

Im  Allgemeinen übernimmt bei einem unverschuldeten Unfall der  Unfallverursacher oder dessen Versicherung die Kosten eines  Kfz-Sachverständigen


Diese Entscheidung hängt ganz von Ihnen ab. Bei der fiktiven Abrechnung wird Ihnen keine Umsatzsteuer erstattet. Zudem weigern sich die Versicherungen, die Verbringungskosten zu übernehmen. Sie können frei entscheiden, ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen oder Bargeld nehmen möchten. Sie können das Fahrzeug auch zu einem späteren Zeitpunkt reparieren lassen und die Umsatzsteuer beanspruchen.Sachverständigen


 

Es ist wichtig, immer einen unabhängigen und objektiven Kfz-Sachverständigen zu wählen. Ein von der gegnerischen Versicherung beauftragter Kfz-Sachverständiger vertritt in erster Linie die Interessen der Versicherung, die für den Schaden aufkommen muss. Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, einen eigenen Kfz-Sachverständigen auszuwählen. So stellen Sie sicher, dass Ihr Schaden vollständig von der gegnerischen Versicherung anerkannt wird. Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen trägt die gegnerische Versicherung.



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